1. Antrag auf Wiederbestellung
2. Ernennungsschreiben aus der vorherigen Amtszeit (Kopie)
3. Eine Bescheinigung, dass gegen den Antragsteller keine Ermittlungen laufen, kein Strafverfahren gegen ihn anhängig ist und er nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde, die ein Hindernis für die Ernennung zum Beamten darstellen würde,
4. Liste der während der vorherigen Amtszeit angefertigten Übersetzungen
5. Hochschulabschlusszeugnis (Kopie)
6. Ein international anerkanntes Sprachzertifikat (für Bewerber, die keinen Sprachabschluss haben)
7. Verwaltungsgebühren (Marke)
Ein Antrag auf Wiederbestellung muss von einem vereidigten Gerichtsdolmetscher spätestens 30 Tage vor Ablauf seiner Amtszeit eingereicht werden!
Erforderliche Unterlagen für die Wiederernennung von ständigen Gerichtsdolmetschern
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- FAQ: Häufig gestellte Fragen
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