Ein vereidigter Gerichtsdolmetscher ist verpflichtet, seine Tätigkeit in einem Buch mit dem Titel „Verzeichnis der Übersetzungen und Beglaubigungen“ zu dokumentieren.
Aussehen des „Registers“: A4-Format (einfarbig), Hardcover, muss mit einem Sicherheitsband gebunden und nummeriert sein, und alle Seiten des Registers müssen die in Artikel 18 der Vorschriften für Gerichtsdolmetscher festgelegten Angaben enthalten.
Die Tabelle mit den vorgeschriebenen Angaben muss auf allen Seiten des Verzeichnisses aufgedruckt sein, und jede Seite des „Verzeichnisses“ muss nummeriert sein.
Das „Tagebuch“ kann von ständigen Gerichtsdolmetschern bei einem Buchbinder anfertigen lassen.
Verzeichnis der Übersetzungen und Beglaubigungen
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