Eine Person kann zum ständigen Gerichtsdolmetscher ernannt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
die allgemeinen Voraussetzungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst, einschließlich der Beherrschung der kroatischen Sprache, die vollständige Beherrschung einer bestimmten Fremdsprache, den Abschluss einer höheren Berufsausbildung,
eine Prüfung über die Organisation der Justiz, den öffentlichen Dienst und die Rechtsterminologie bestanden sowie eine berufliche Ausbildung bei der Berufsvereinigung der ständigen Gerichtsdolmetscher absolviert hat