AGENTUR FÜR WISSENSCHAFT UND HOCHSCHULWESEN – DIENSTLEISTUNGEN VON GERICHTSDOLMETSCHERN – ÜBERSETZUNG VON TEXTEN AUSLÄNDISCHER HOCHSCHULABSCHLÜSSE INS KROATISCHE
Das Nationale ENIC/NARIC-Büro, das innerhalb der Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung tätig ist, ist eine Meldestelle für akademische Mobilität und die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, Mitglied des Europäischen Netzwerks nationaler Meldestellen für akademische Mobilität und Anerkennung sowie das Nationale Informationszentrum für akademische Anerkennung.
Eine der Hauptaufgaben dieser Stelle ist die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, die seit dem 1. Juli 2004 Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Amtsblatt Nr. 158/2003 und 198/2003) sowie in Übereinstimmung mit dem Gesetz über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung (Amtsblatt Nr. 123/03, 198/03, 105/04 und 174/04) durchgeführt.
Das Anerkennungsverfahren ist ein komplexer Prozess, dessen Ziel es ist, einen im Ausland erworbenen Bildungsabschluss (Hochschulabschlüsse, Zeugnisse, Diplome und andere öffentliche Dokumente über den Abschluss der Primar- und Sekundarstufe) so in das kroatische Bildungssystem „einzuordnen“, dass festgestellt wird, welchem Bildungsniveau er in Kroatien entspricht. Das gesamte Verfahren wird auf der Grundlage von Unterlagen durchgeführt, von denen bestimmte Dokumente von einem vereidigten Übersetzer ins Kroatische übersetzt werden müssen.
Wir möchten betonen, dass vereidigte Übersetzer bei der Übersetzung eines ausländischen Hochschulabschlusses weder befugt noch berechtigt sind, den verliehenen Originaltitel eigenmächtig zu interpretieren und durch die Bezeichnung eines kroatischen Abschlusses (den sie als gleichwertig erachten) zu ersetzen.
Als Beispiel können wir die häufigsten Fälle anführen, in denen aufgrund der eigenen Auslegung des Gerichtsübersetzers ein „Bachelor-Abschluss“ aus einer Fremdsprache als „diplomirani“ oder ein Ph.D. als „Doktor der Philosophie“ übersetzt wird. Solche Übersetzungen sind falsch und erwecken einen irreführenden Eindruck oder falsche Erwartungen bei der Person, die die Anerkennung dieses Abschlusses beantragt.
In solchen Übersetzungen finden wir oft, dass eine Person beispielsweise nach Abschluss eines Wirtschaftsstudiums in den USA den Titel „Bachelor of Economics“ erworben hat. Diese Übersetzung ist ungenau und unlogisch, da es in den USA- es in den USA keinen Studiengang gibt, nach dessen Abschluss eine Person den Titel „Diplomirani ekonomist“ (Graduate Economist) erwerben würde, da dies kein in den USA verliehener Titel ist, genauso wie man nach Abschluss eines Studiums in der Republik Kroatien nicht den Titel „Bachelor of Arts“ erwerben kann, da ein solcher Abschluss in Kroatien nicht existiert.
Die Übersetzung eines kroatischen Hochschulabschlusses ins Englische (erworben nach dem neuen System in der Republik Kroatien ab dem akademischen Jahr 2005/06) ist in den Artikeln 71 und 72 des Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeit und Hochschulbildung (Amtsblatt Nr. 123/03, 198/03, 105/04 und 174/04) geregelt, und die erworbenen Abschlüsse können wie folgt übersetzt werden: Bachelor = baccalaureus/baccalaurea, Master of Science oder Master of Arts /mr. sc./, sofern nicht durch eine Sonderverordnung gemäß Artikel 71 des genannten Gesetzes etwas anderes vorgesehen ist.
Bei der Übersetzung ausländischer Qualifikationen ist es nicht gestattet, den in der Qualifikation angegebenen, ursprünglich verliehenen Titel eigenmächtig zu interpretieren, da hierfür ein gesondertes, gesetzlich geregeltes Verfahren (Anerkennung) besteht.
Durch die Angabe des ursprünglich verliehenen Titels auf dem Abschlusszeugnis würden Gerichtsdolmetscher gleichzeitig den Anerkennungsprozess unterstützen, da bei einigen Abschlüssen der ursprüngliche Titel oft nicht klar erkennbar ist (z. B. aufgrund eines Stempels über dem Titel – beispielsweise bei russischen oder ukrainischen Abschlüssen). In solchen Fällen ist es für uns äußerst wichtig, den genauen Titel zu ermitteln, den die Person erworben hat, und eine Übersetzung durch einen Gerichtsdolmetscher kann dann äußerst nützlich sein, wenn der Titel in der Originalsprache oder, soweit möglich, in der Originalschrift (Kyrillisch, Arabisch, Chinesisch usw.) verfasst ist.